Antidiskriminierungskonzept
Stand: Dezember 2025
Geltungsbereich: Dieses Konzept gilt für alle Geschäftsprozesse, insbesondere für die digitale Vermittlungs- und Matchingplattform kuniroCARE, die Pflegekräfte und Arbeitgeber in Deutschland zusammenführt.
1. Ziel und Grundsatz
kuniroCARE verpflichtet sich, Diskriminierung in jeder Form zu verhindern und Chancengleichheit aktiv zu fördern.
Unsere Plattform basiert auf den Prinzipien des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Ziel ist es, ein faires, transparentes und objektives Matching von Pflegekräften und Arbeitgebern sicherzustellen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion oder anderen nicht arbeitsrelevanten Merkmalen.
2. Anwendungsbereich
a) Das Konzept gilt für:
- die Registrierung und Profilanlage von Pflegekräften,
- das Matching,
- das Verhalten aller Mitarbeitenden von kuniroCARE.
b) Gesetzliche Einschränkungen der aktiven Anwerbung
kuniroCARE beachtet die gesetzlichen Vorgaben der Beschäftigungsverordnung (BeschV), wonach die Anwerbung in Staaten und die Arbeitsvermittlung aus Staaten, die in der Anlage zu § 38 BeschV aufgeführt sind, für Beschäftigungen in Gesundheits- und Pflegeberufen ausschließlich von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt werden dürfen. Eine Rekrutierung aus diesen Ländern durch kuniroCARE ist daher untersagt, um die Gesundheitssysteme dieser Herkunftsländer nicht zu destabilisieren.
3. Grundsätze des diskriminierungsfreien Handelns
a) Gleichbehandlung
Niemand darf aufgrund folgender Merkmale benachteiligt werden (§ 1 AGG):
- Ethnische Herkunft
- Geschlecht
- Religion oder Weltanschauung
- Behinderung
- Alter
- Sexuelle Identität
b) Objektive Kriterien
Matching- und Auswahlprozesse basieren ausschließlich auf qualifikationsbezogenen Merkmalen, z. B.:
- anerkannte Berufsurkunde / Ausbildung
- Sprachkenntnisse (z. B. Deutschzertifikat B2)
- Berufserfahrung und Einsatzbereich
- Verfügbarkeit / Arbeitszeitmodelle
- Standortpräferenzen
- Aufenthaltsstatus, sofern arbeitsrechtlich erforderlich
Nicht berücksichtigt werden:
- Nationalität, Geburtsort
- Alter oder Geschlecht
- Religion, ethnische Zugehörigkeit oder Familienstand
Ausnahmen:
Das Alter wird nicht als Auswahlkriterium verwendet. Altersbezogene Anforderungen werden ausschließlich berücksichtigt, wenn sie aufgrund aufenthaltsrechtlicher oder ausbildungsrechtlicher Vorgaben zwingend erforderlich sind.
Religion wird grundsätzlich nicht berücksichtigt. Für kirchliche Arbeitgeber gelten gemäß verfassungsrechtlichem Selbstbestimmungsrecht (Art. 140 GG) besondere Anforderungen. kuniroCARE trägt dem nur insoweit Rechnung, wie es für die konkrete Stelle eine rechtlich zulässige und zwingende berufliche Anforderung darstellt.
c) Positive Maßnahmen
kuniroCARE kann gezielte Maßnahmen fördern, um bestehende Ungleichheiten abzubauen (z. B. Unterstützung internationaler Pflegekräfte beim Spracherwerb oder Anerkennungsverfahren).
4. Technische und organisatorische Maßnahmen
a) organisatorische Maßnahmen
Nutzer werden transparent über die Funktionsweise und verwendeten Kriterien informiert.
Aktuell erfolgt jede Vermittlung durch eine menschliche Überprüfung.
Auch bei zukünftiger Automatisierung bleibt eine menschliche Beschwerde- und Kontrollinstanz bestehen (Art. 22 DSGVO)
b) Datenschutz und Datensicherheit
Personenbezogene Daten werden nur für Matching- und Vermittlungszwecke genutzt.
Datenverarbeitung erfolgt nach den Grundsätzen der DSGVO (Rechtmäßigkeit, Transparenz, Datenminimierung).
5. Verantwortlichkeiten
kuniroCARE ist eine Marke von context YELLOWS GmbH. Diese trägt die Gesamtverantwortung für die Einhaltung des AGG.
Der/die Datenschutz- und Compliance-Beauftragte überwacht die Einhaltung dieses Konzepts.
6. Beschwerden und Monitoring
Nutzer*innen (Bewerber*innen oder Arbeitgeber) können sich bei vermuteter Diskriminierung direkt an KuniroCARE wenden:
📧 beschwerde@kuniro.care
